Machen Sie mit! Werden Sie Mitglied der FDP Annaberg!

Ja, ich werde Mitglied der FDP Annaberg. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereite, den Beitrag gemäß Beitragsordnung zu zahlen.

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Das Eintragen Ihres vollständigen Namens im folgenden Feld, gilt als Unterschrift.

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Einzugsermächtigung (zur Mitgliedschaft)


Ja, ich ermächtige der FDP Kreisverband Annaberg, den monatlichen Mitgliedbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen. Ich bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

Hinweise:

Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.

Mitgliedsbeitrag

Es ist ein monatlicher Mindestbeitrag nach folgender Staffel zu entrichten:

A
bis 2.600 EURO
8,00 EURO
B 2.601 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO
D über 4.600 EURO 24,00 EURO

Ab 01.02.2005 wird neben dem regulären Mitgliedsbeitrag eine Sonderumlage in Höhe 1,00 Euro pro Monat und Mitglied für den Bundestagswahlkampf 2006 fällig. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2006. Diese Sonderumlage ist gesondert im Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters auszuweisen.
 
Das Eintragen Ihres vollständigen Namens im folgenden Feld, gilt als Unterschrift.

 

* Felder müssen ausgeführt sein (Pflichtfelder)

Nach dem Absenden Ihres Antrages erhälten Sie in wenigen Tagen Post von uns.  

Hier finden Sie die Satzung unseres Kreisverbandes.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)

Datenschutz

Der FDP Kreisverband Annaberg verarbeitet die enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 27.10.1977 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Absenden dieser Nachricht erteilen. Es wird zugesichert, dass die Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

 

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